Elektronische Führerscheinkontrolle
Mofuma wird Maßnahmen des Kunden oder eines beauftragten Spezialanbieters zum Zwecke der regelmäßigen Überprüfung der Fahrerlaubnis aller Nutzer halbjährlich koordinieren und für eine entsprechende Dokumentation der Ergebnisse sorgen. Allein verantwortlich im Sinne der Halterhaftung § 21 STVG Abs. 1 Zi. 2 und der Regelungen der Berufsgenossenschaft bleibt jedoch der Kunde als Halter des Fahrzeuges. Die Kosten eines eventuell beauftragten Spezialanbieters gehen zu Lasten des Kunden
Fahrerunterweisung
Durch die Kooperation mit einem spezialisierten Anbieter für eine onlinebasierte Fahrerunterweisung wird Mofuma die rechtlichen Anforderungen zur Fahrerunterweisung nach § 35 DGUV Vorschrift 70 sicherstellen. Die Bereitstellung des Online Tools und die entsprechende Durchführung erfolgen durch den spezialisierten Anbieter.
Terminmanagement für
– Hinweis auf Gewährleistungsauslauf
– Hauptuntersuchung
– UVV-Prüfung
Der Kunde bzw. Nutzer erhält dabei im Rahmen einer zu definierenden Vorlaufzeit eine Information über den bevorstehenden Prüftermin. Für die Wahrung der behördlichen Fristen ist der Kunde verantwortlich.
Bitte füllen Sie bei Interesse die folgenden Felder vollständig aus und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.